Kostenkontrolle

Das verstehen wir unter Kostenkontrolle:
Die Honorarordnung für Architekten fordert während der Gesamtdauer eines Projektes lediglich vier, immer »genauer« werdende Kostenermittlungsarten.
Ist Ihnen das nicht zuwenig?
Auch uns erscheint dieses rechtliche »Pflichtprogramm« als unzureichend, um wirkungsvoll die komplexe Kostenentwicklung von Bauvorhaben im Vorfeld kontrollieren und steuern zu können.
Aus diesem Grund erhalten unsere Auftraggeber ständige Baukosten-Zustandsberichte mit der jeweilig aktuellen Kostenentwicklung des Projektes.
Nur so können bereits im Vorfeld die finanziellen Auswirkungen von Änderungswünschen oder unvorhersehbaren Umständen erkannt und kontrolliert – wenn nötig – korrigiert werden.

»Sobald wir anfangen, Kosten zu berechnen, beginnen die Kosten!«

Henry David Thoreau, amerikanischer Schriftsteller (1817–1862)